
Vertrauensvoll von Anfang an! Wir beraten Sie gern persönlich und sprechen in Ruhe über Ihre Wünsche und den individuellen Unterstützungsbedarf. Nehmen Sie einfach Kontakt auf und vereinbaren einen Beratungstermin. (Kontaktformular)

Sie als pflegender Angehöriger erhalten Unterstützung im Umgang mit Ihren Lieben. Verschiedene Erkrankungen gehen mit herausforderndem Verhalten einher. Wir beraten, leiten Sie an und schulen Sie!

Pflegebedürftige, die Pflegegeld erhalten und nicht die Hilfe eines Pflegedienstes in Anspruch nehmen, müssen
nach §37 Absatz 3 des SGB Xl. in regelmäßigen Abständen eine Beratung zur Pflege durchführen lassen.
Dies wird oft als „Beratungseinsatz“ oder „Beratungsbesuch“ bezeichnet. Das Beratungsgespräch in der Pflege ist
also verpflichtend. Es soll die Qualität in der häuslichen Pflege sichern und die Pflegepersonen unterstützen.
Dieser Einsatz findet deshalb in der eigenen Häuslichkeit statt.
Benötigen Sie ein solches Beratungsgespräch? Kontaktieren Sie uns einfach.

Unterstützung bei eingeschränkter Selbständigkeit und / oder Mobilität

Medizinische Pflege und Versorgung bei Krankheit oder nach Unfall:

Entlastungsleistung 131 Euro monatlich:

Unterstützung bei der Haushaltsführung und Entlastung im Alltag, z.B.